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Bereit

Entspannter reisen mit klaren Fluggastrechten

Niemand bucht einen Flug in der Hoffnung auf eine Entschädigung. Man bucht ihn, um pünktlich anzukommen.

Doch fast jeder vierte Fluggast erlebt innerhalb eines Jahres eine größere Störung seiner Reise, sei es durch lange Verspätungen, Flugausfälle oder Probleme mit dem Gepäck.

Gleichzeitig fühlen sich zwei Drittel der Reisenden über ihre Fluggastrechte nicht ausreichend informiert. Für viele endet der Ärger deshalb nicht mit der Landung. Erst dann beginnt der oft mühsame Weg, das eigene Recht durchzusetzen.

Die Reform der EU-Fluggastrechte soll Reisenden künftig helfen, ihre Rechte einfacher wahrzunehmen. In den Verhandlungen hat sich insbesondere die EVP-Fraktion dafür eingesetzt, dass die bestehenden Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und Flugausfällen erhalten bleiben und gleichzeitig zahlreiche praktische Verbesserungen für Reisende erreicht werden.

Gerade für Familien bringt die Reform eine spürbare Verbesserung: Fluggesellschaften sollen Kindern künftig kostenlos einen Sitzplatz neben ihren Eltern oder einer begleitenden Person zuweisen. Bei Verspätungen oder Flugausfällen müssen Reisende künftig automatisch über ihre Rechte informiert werden und erfahren, wie sie Entschädigungen beantragen können. Außerdem sollen Ticketpreise von Anfang an transparenter ausgewiesen werden. Wer seinen Hinflug nicht nutzt, verliert künftig nicht automatisch auch den Rückflug. Auch die Rechte bei Anschlussflügen und der Weiterbeförderung zu einem Ersatzflughafen werden gestärkt. Standardisierte Formulare sollen es Reisenden erleichtern, ihre Ansprüche einfacher geltend zu machen.

Außerdem sollen Ticketpreise von Anfang an transparenter ausgewiesen werden. Rückflugtickets sollen nicht mehr verfallen, nur weil der Hinflug nicht genutzt wurde. Auch die Rechte bei Anschlussflügen sowie der Beförderung zu einem Ersatzflughafen werden gestärkt. Standardisierte Formulare sollen es Reisenden zudem erleichtern, Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

Bevor die Reform gilt, müssen Parlament und Rat den Kompromiss noch formell bestätigen. Anschließend wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Auf Verspätungen würde wohl jeder Reisende lieber verzichten. Wenn sie sich nicht jedoch vermeiden lassen, sollten wenigstens die eigenen Rechte nicht zur nächsten Geduldsprobe werden.