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28. Regime: Ein neues Werkzeug für Europa – und wie es gedacht ist

Im Handwerk entscheidet sich der Wert eines Werkzeugs nicht im Katalog, sondern im Einsatz. Hochglanzversprechen sind schnell gemacht. Relevant ist, ob ein Werkzeug Zeit spart, Abläufe ordnet und sich im Alltag bewährt – oder ob es am Ende ungenutzt liegenbleibt.

Diese Erfahrung prägt auch den Blick auf Europa. Viele Betriebe arbeiten längst grenzüberschreitend, kooperieren mit Partnern in anderen Mitgliedstaaten und nehmen Aufträge dort an, wo sich Möglichkeiten ergeben. Unternehmerisch ist das selbstverständlich. Rechtlich stößt diese Offenheit jedoch häufig an Grenzen. Unterschiedliche Gesellschaftsformen, neue Register und formale Neustarts binden Ressourcen. Entwicklung wird dadurch gebremst, gerade in Phasen, in denen Wachstum eigentlich Raum bräuchte

So entsteht bei vielen der Eindruck, Europa sei weniger ein gemeinsamer Markt als ein Nebeneinander von Regeln. Nicht, weil Betriebe falsch handeln, sondern weil nationale Ordnungen an ihren jeweiligen Grenzen enden.

An diesem Punkt setzt der Vorschlag für ein sogenanntes 28. Rechtsregime an, den das Europäische Parlament im Januar vorangebracht hat. Vorgesehen ist eine zusätzliche europäische Unternehmensform, die freiwillig genutzt werden kann und nationale Modelle nicht ersetzt. Die Societas Europaea Unificata soll grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtern und rechtliche Reibung reduzieren.

Der eingeschlagene Weg ist bewusst gewählt. Eine einheitliche Rechtsform per Verordnung hätte politische Blockaden riskiert. Das Parlament setzt stattdessen auf eine Richtlinie mit gemeinsamen Vorgaben, die in allen Mitgliedstaaten gelten sollen. Ziel ist ein Rahmen, der Wachstum ermöglicht, ohne Unternehmen durch eine Vielzahl unterschiedlicher Sonderwege zu führen.

Dabei ist klar, dass ein europäischer Rechtsrahmen nationale Besonderheiten nicht vollständig einebnen wird. Wie weit Vereinheitlichung tragen kann und wo nationale Zuständigkeiten bestehen bleiben, wird Teil der weiteren Ausgestaltung sein. Der parlamentarische Ansatz setzt deshalb dort an, wo Vereinfachung im unternehmerischen Alltag spürbar werden soll.

Für das Handwerk ergibt sich daraus ein nachvollziehbarer Bezug. Ein europäisches Modell entfaltet seinen Wert dort, wo es Gründungen überschaubar hält, Mehrfachstrukturen vermeidet und grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtert.

Das Europäische Parlament hat mit seinem Vorschlag eine belastbare Grundlage gelegt. Der Ball liegt nun bei der Kommission.