Wasser beginnt nicht im Hahn – und endet nicht im Gully
Mit der überarbeiteten Kommunalen Abwasserrichtlinie haben wir einen weiteren Baustein geschaffen, um Europas Gewässer widerstandsfähiger zu machen. Sie ist Teil der Wasserresilienzstrategie, mit der das EU-Parlament auf Dürren, Überschwemmungen und die wachsende Belastung unserer Wasserkreisläufe reagiert.
Der bisherige Rechtsrahmen stammt aus dem Jahr 1991. Seither hat sich viel getan – doch neue Herausforderungen wie Mikroschadstoffe oder der hohe Energieverbrauch in Kläranlagen verlangen neue Antworten.
Ein entscheidender Fortschritt ist das konsequente Verursacherprinzip: Hersteller von Kosmetik- und Pharmaprodukten, deren Rückstände nur schwer zu entfernen sind, sollen künftig den Großteil der Reinigungskosten tragen. Das ist gerecht und schafft Anreize für umweltfreundlichere Alternativen.
Den Vorschlag, kurzfristig eine neue Folgenabschätzung zur Kostenbeteiligung einzufordern, habe ich nicht unterstützt. Wir brauchen belastbare Daten – aber wir dürfen uns nicht unter dem Deckmantel des „Bürokratieabbaus“ von Konzerninteressen ausbremsen lassen. Die Verantwortung der Verursacher ist überfällig.
Breite Zustimmung gab es auch für eine entschlossene Bekämpfung von PFAS. Diese „ewigen Chemikalien“ haben im Wasser nichts zu suchen. Die EVP hat sich für klare Grenzwerte und ein schrittweises Verbot in wasserrelevanten Bereichen eingesetzt – für mehr Gesundheitsschutz und Innovationsdruck zugleich.
Was ins Wasser gelangt, bleibt nicht lokal – und erst recht nicht folgenlos. Diese Reform ist ein starkes Signal für mehr Umweltverantwortung, bessere Standards und den grenzüberschreitenden Schutz unserer Wasserressourcen.