Verpackungsverordnung (PPWR): Neue Regeln für Verpackungen und Verpackungsmüll

Am Mittwoch, den 24. April, hat das Europaparlament abschließend über die neuen Regelungen für Verpackungen und Verpackungsmüll abgestimmt. Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten hatten sich im Vorhinein auf den abgestimmten Kompromiss geeinigt wie die EU am besten zur Bekämpfung von Verpackungsmüll vorzugehen hat. Im Jahr 2021 erzeugte jede Europäerin und jeder Europäer durchschnittlich 189 Kilogramm Verpackungsabfälle. Diese wachsenden Berge an Verpackungsmüll stellen eine große ökologische Herausforderung in Europa dar.  Umso wichtiger ist es also Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsmüll zu beschließen.

Wir als CDU/CSU-Gruppe haben strukturierte Lösungen mit Bedacht erarbeitet, die hauptsächlich drei Ziele verfolgen: Erstens die Reduzierung des wachsenden Verpackungsmülls durch verbindliche Mehrweganforderungen und Minimierungsvorgaben, zweitens die Ausnahmen für sinnvolle Verpackungsformate und drittens die Förderung nachhaltiger Verpackungen. Laut der neuen Verordnung müssen Unternehmen in Zukunft gezielt darauf achten, dass ihre Verpackungen recyclingfähig entwickelt sind. Zusätzlich werden Quoten vorgeschrieben, zu welchem Anteil Kunststoffverpackungen recyceltes Material erhalten. Papier und Pappe sind nachhaltige Materialien, die aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden und die Weltgewässer im Gegensatz zu Plastik nicht derart belasten. Daher wird dieses Material grundsätzlich bevorzugt behandelt. Darüber hinaus dient das deutsche Mehrwegsystem als Vorbild für eine Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen. Daher war es unangemessen, dass beispielsweise Bierkisten durch den Vorschlag der Kommission in Frage gestellt wurden. Für die Zukunft haben wir vereinbart, dass einheitliche und vergleichbare Lebenszyklusanalysen die Grundlage für weitere Diskussionen bilden sollen, und nicht wie bisher einzelne Annahmen, die das Gesamtbild aus dem Blick verlieren. Somit sind viele Kernforderungen der EVP nach einer praxistauglichen Umsetzung der Verordnung aufgenommen worden.

 

Hintergrund

Ende des Jahres 2020 wurde, basierend auf Schlussfolgerungen des Rates, beschlossen, dass bis 2030 alle Verpackungen, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden, wiederverwendbar oder auf wirtschaftliche vertretbare Weise recyclingfähig sein sollen. Ein Jahr später wurde mit dieser Ausgangslage ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft entschlossen und ein Legislativvorschlag gefordert. Ende 2023 wurde dann ein Gesetzesvorschlag vom Europäischen Rat veröffentlicht und die Trilog-Verhandlungen haben Anfang dieses Jahres stattgefunden. Die finale Abstimmung im Rat soll in den nächsten Wochen erfolgen und die Verordnung somit noch vor den Europawahlen offiziell verabschiedet werden.

Zurück