Verordnung über entwaldungsfreie Produkte

In den letzten 30 Jahren gingen durch Entwaldung weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren. Die Entwaldung, die in tropischen und subtropischen Gebieten besonders akut ist, wird unvermindert fortgesetzt und trägt zur Erderwärmung sowie zum Verlust an biologischer Vielfalt bei. Die EU will eine führende Rolle im Kampf gegen Entwaldung einnehmen.

In den letzten 30 Jahren gingen durch Entwaldung weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren. Die Entwaldung, die in tropischen und subtropischen Gebieten besonders akut ist, wird unvermindert fortgesetzt und trägt zur Erderwärmung sowie zum Verlust an biologischer Vielfalt bei. Die EU will eine führende Rolle im Kampf gegen Entwaldung einnehmen. Unser Ziel muss sein, den Verbrauch von Produkten aus entwaldungsfreien Lieferketten in der EU zu fördern. Dafür braucht es regulatorische Maßnahmen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen und entwaldungsfreie Lieferketten gewährleisten, damit die Transparenz der Lieferkette erhöht und das Risiko von Entwaldung im Zusammenhang mit Warenimporten in die EU minimiert wird. Deshalb ist es richtig, dass durch eine neue Verordnung verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die wald- und ökosystemgefährdende Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, auf den Weg gebracht wurden.

Wir als CDU haben uns bei dem jetzt vorliegenden Text jedoch enthalten. Denn Einige Passagen würden zu bürokratischen Hürden für kleine und mittlere Unternehmen, sowie zu Rechtsunsicherheit bei Lieferketten führen. Beim Eintritt von Waren oder Rohstoffen in den Europäischen Binnenmarkt muss nachgewiesen werden, dass sie entwaldungsfrei gewonnen wurden. Die Verordnung sieht jedoch eine Haftung bis zum Ende der Wertschöpfungskette vor. Doch können Nachfolger in der Wertschöpfungskette diesen Nachweis nicht erbringen und müssen sich darauf verlassen, dass die auf dem Binnenmarkt verfügbaren Waren und Rohstoffe „sauber“ sind. Für mehr Rechtssicherheit, sollte derjenige, der diese Waren und Rohstoffe in die EU einführt und auf den Markt bringt, für Verstöße, die außerhalb Europas begangen wurden, haftbar sein.

Hintergrund:

Im November 2021 legte die Kommission einen Vorschlag zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit bestimmten Rohstoffen und Erzeugnissen vor, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus diesem ausgeführt werden. Über die vorläufige Einigung, die Parlament und Kommission im Trilog erzielt haben, wurde in dieser Plenarwoche abgestimmt.

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