Vergabe der EU-Staatsbürgerschaft im Gegenzug für Investitionen muss verboten werden

Unionsbürgerschaft und Aufenthaltsrecht dürfen nicht als Ware behandelt werden. Käufliche EU-Pässe und Aufenthaltsgenehmigungen untergraben das Wesen der EU-Staatsbürgerschaft. Wir haben die Pflicht, unsere Unionsbürgerschaft zu schützen. Ansonsten gefährden wir elementare Errungenschaften, die für alle Europäer und Europäerinnen gelten, wie die uneingeschränkte Reisefreiheit im Schengen-Raum.

Die in manchen Mitgliedstaaten viel zu lange bestehende Praxis, Aufenthaltstitel und Staatsbürgerschaften gegen Investitionen im Land zu verleihen, sind seit jeher Einfallstor für Korruption, Geldwäsche und Kriminalität. Wir können nicht weiter zulassen, dass es Oligarchen so leicht haben, ihr schmutziges Geld und ihre zwielichtigen Geschäfte in die Union zu bringen.

Einbürgerungen fallen zwar in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Sie betreffen durch die Reise- und Niederlassungsfreiheit aber alle und stellen für die gesamte EU eine eklatante Sicherheitsbedrohung dar.

Allen voran Malta und Zypern haben mit dem Verkauf von Staatsbürgerschaften ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt und Milliarden eingenommen. Die Beendigung des sogenannten Golden-Passport-Programms sowie die eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren waren überfällig, reichen aber nicht aus. Im Kampf gegen Korruption ist auch den Machenschaften dubioser Kanzleien und Beratungsfirmen umgehend Einhalt zu gebieten. Die nötigen Instrumente hierfür haben wir an der Hand.

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