Verbot käuflicher EU-Staatsbürgerschaften

Die teils gängige Praxis mancher Mitgliedsstaaten, Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen im Gegenzug für Investitionen zu handeln, öffnet die Tür für Kriminalität, Korruption und Geldwäsche. Dieser Zustand stellt eine erhebliche Bedrohung für die Europäische Union dar, weshalb das Parlament in Straßburg diese Woche ein konsequentes Verbot dieser Praxis forderte.

Die Unverkäuflichkeit europäischer Staatsbürgerschaften und somit europäischer Werte war breiter Konsens im Plenum.

Besonders Malta und Zypern haben hier in der Vergangenheit ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, und die Etablierung des „Golden-Passport-Programms“ ausgiebig genutzt. Es ist richtig, dass dieses Programm mittlerweile beendet wurde und Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden. Das Europäische Parlament fordert konkrete Schritte, um nachhaltig zu verhindern, dass die Unionsbürgerschaft als käufliches Gut in Umlauf gebracht werden kann.

Die Debatte wurde vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine geführt. Denn meistens landen diese sogenannten goldenen Pässe in russischen Händen. Besonders die russischen Eliten und Oligarchen nutzten schon in der Vergangenheit häufig diese Option, um sich frei und weitgehend unbehelligt im Schengen-Raum zu bewegen. Mit Blick auf die europäischen Sanktionen darf das nicht mehr möglich sein.

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