Verabschiedung des ersten weltweiten „Artificial Intelligence Act“ (KI-Regulierungsansatz)

In dieser Woche verabschiedete das Europaparlament das erste weltweite Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz (KI).  KI bezeichnet die Nachbildung menschlicher Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität durch Maschinen. Obwohl KI-Technologien seit über fünf Jahrzehnten existieren, haben Fortschritte in Rechenleistung, Verfügbarkeit großer Datenmengen und die Entwicklung neuer Algorithmen in den letzten Jahren zu revolutionären Fortschritten geführt.

Angesichts dieser Entwicklung ist zu erwarten, dass KI in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ein maßgeblicher Treiber für die digitale Transformation unserer Gesellschaft sein wird. Künstliche Intelligenz birgt ein enormes Potenzial, insbesondere im Bereich Bildung und Kultur.

Bei der Ausgestaltung des Gesetzes zeigen sich Licht und Schatten. Positiv ist die Schaffung eines flexiblen und kooperativen digitalen Gesetzes, das einen fortlaufenden Dialog mit den Stakeholdern fördert. Jedoch bestehen Zweifel, ob dieses Gesetz wirklich geeignet ist, eine sich ständig weiterentwickelnde Technologie zu regulieren. Bedauerlicherweise ist der Gesetzestext äußert vage, und das System aus europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden zu komplex. Es ist nun von entscheidender Bedeutung, dass der öffentliche und der private Sektor in den kommenden Monaten eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die KI-Regulierung in der EU erfolgreich ist.

 

Hintergrund

Im Kontext des im Februar 2020 veröffentlichten Weißbuches über künstliche Intelligenz schlug die Europäische Kommission vor, einen europäischen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige KI zu schaffen. Das Europäische Parlament nahm im Oktober 2020 drei legislative Entschließungen zu KI an. Die allgemeinen Absichtserklärungen behandeln das Thema der Ethik, der zivilrechtlichen Haftung und des geistigen Eigentums. Ferner wurde die Kommission dazu angehalten, einen umfassenden und zukunftssicheren europäischen Rechtsrahmen mit ethischen Grundsätzen für die Entwicklung, Einführung und Nutzung von KI, Robotik und verwandten Technologien zu schaffen. Vor diesem Hintergrund legte die Europäische Kommission einen ersten Gesetzesentwurf im April 2021 vor. Der Vorschlag der Kommission thematisiert die Verankerung einer technologieneutralen Definition von KI-Systemen im EU-Recht und sieht unterschiedliche Regelungen vor, die sich nach den Risiken der verschiedenen KI-Technologien richten. Nach Abstimmung der Parlamentsposition im Juni 2023, war es nach langen Verhandlungen zwischen den Co-Gesetzgebern gelungen im Dezember 2023 eine Einigung zu erzielen. Diese Einigung wurde in dieser Woche durch das Parlament bestätigt.

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