Verabschiedung der Richtlinie zum Schutz vor Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz
In dieser Woche verabschiedete das Europaparlament in zweiter Lesung eine Richtlinie im Umgang mit Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz. Das Gesetz zielt darauf ab die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Senkung der beruflichen Exposition gegenüber Blei und Diisocyanaten zu schützen.
Die neue Richtlinie führt erstmals Grenzwerte für Diisocyanate ein und überarbeitet gleichzeitig die bestehenden europäischen Grenzwerte für Blei, die seit mehr als 40 Jahren unverändert waren. Zudem beinhaltet sie einen wichtigen Überprüfungsmechanismus, um sicherzustellen, dass diese Grenzwerte regelmäßig anhand der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden.
Blei und Diisocyanate gelten als bekannte berufliche Gefahrenstoffe, die die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährden können. Die Einführung angemessener Grenzwerte ist daher von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, während gleichzeitig die Bedürfnisse der verarbeitenden Betriebe berücksichtigt werden müssen.
Die CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die neuen Grenzwerte verhältnismäßig sind und der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Interessen der verarbeitenden Betriebe angemessen berücksichtigt werden. Die von der linken Berichterstatterin vorgeschlagenen Grenzwerte, die weit unterhalb dessen lagen, was die Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte, waren vollkommen überzogen. Sie wären einem faktischen Berufsverbot für bestimmte Handwerksbetriebe gleichgekommen. Insbesondere Betriebe wie der Musikinstrumentenbau, der einen bedeutenden Beitrag zum immateriellen Kulturerbe Europas leistet, hätten unter diesen Grenzwerten gelitten.
In Deutschland gelten bereits seit 2021 höhere Sicherheitsstandards im Umgang mit Blei. Daher werden sich Änderungen erst mit Ablauf der Übergangsfristen ab 2028 ergeben. Die betroffenen Handwerksbetriebe haben schon lange strenge Sicherheitsstandards für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter implementiert, und es wäre ein falsches Signal, sie mit überbordenden Grenzwerten zu bestrafen.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hatte im Februar 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie im Umgang mit Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz vorgeschlagen. Nach Billigung des Parlamentsmandats für die interinstitutionellen Verhandlungen im September letzten Jahres ist im November eine Einigung erzielt worden. In dieser Woche wurde diese durch das Parlament gebilligt.