Umsetzung des Rechtsstaatlichkeitskonditionalitätsmechanismus in Ungarn

Es ist historisch, dass sich die Mitgliedstaaten erstmalig auf die Anwendung der Haushaltskonditionalität geeinigt haben. Auch wenn es bedenklich ist, dass die Mitgliedstaaten bereit waren, Viktor Orbán 45% der Mittel zuzugestehen und nur 55% der Mittel zu sperren anstatt der von der Kommission vorgeschlagenen 65% oder vom Europäischen Parlament verlangten 95%.

Es ist historisch, dass sich die Mitgliedstaaten erstmalig auf die Anwendung der Haushaltskonditionalität geeinigt haben. Auch wenn es bedenklich ist, dass die Mitgliedstaaten bereit waren, Viktor Orbán 45% der Mittel zuzugestehen und nur 55% der Mittel zu sperren anstatt der von der Kommission vorgeschlagenen 65% oder vom Europäischen Parlament verlangten 95%. Wir werden sehr sorgfältig überprüfen, wie diese Mittel verwendet werden und alles daran setzen zu verhindern, dass oligarchische Strukturen in Ungarn ausgebaut werden.

Dennoch ist die Entscheidung ein erster kleiner Erfolg: es bleiben europäische Fonds weitreichend gesperrt, Viktor Orban musste seine Blockade der Ukraine-Hilfen und der globalen Mindeststeuer aufgeben –  der kontinuierliche Druck aus dem Europäischen Parlament hat sich ausgezahlt. Der EU-Haushalt ist kein Selbstbedienungsladen für korrupte Staatsapparate, sondern es gibt Konsequenzen für diejenigen, die sich von unseren gemeinsamen Werten verabschieden.

Hintergrund:

Im September hat die EU-Kommission den sogenannten EU-Haushaltskonditionalitätsmechanismus erstmalig angewandt. Dieser Mechanismus erlaubt es, die Auszahlung von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten aufgrund von Rechtstaatlichkeitsverstößen zu unterbrechen bzw. zu stoppen. Ungarn ist das erste Land bei dem dieser Mechanismus zur Anwendung kam.

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