Umsetzung des Rechtsstaatlichkeitskonditionalitätsmechanismus in Ungarn

Es darf keine faulen Kompromisse bei der Rechtstaatlichkeit in Ungarn geben. Die bislang zurückgehaltenen 7-8 Milliarden Euro an EU-Mitteln aus dem EU-Corona-Wiederaufbaufonds dürfen erst dann an Ungarn ausbezahlt werden, wenn die Regierung glaubhafte und tiefgreifende Veränderungen vorgenommen hat. Es muss sich etwas ändern bei den Problemen hinsichtlich Korruptionsbekämpfung, Interessenskonflikten und dem Empfängerkreis von EU-Fördermitteln in Ungarn.

Es darf keine faulen Kompromisse bei der Rechtstaatlichkeit in Ungarn geben. Die bislang zurückgehaltenen 7-8 Milliarden Euro an EU-Mitteln aus dem EU-Corona-Wiederaufbaufonds dürfen erst dann an Ungarn ausbezahlt werden, wenn die Regierung glaubhafte und tiefgreifende Veränderungen vorgenommen hat. Es muss sich etwas ändern bei den Problemen hinsichtlich Korruptionsbekämpfung, Interessenskonflikten und dem Empfängerkreis von EU-Fördermitteln in Ungarn.

Die EU hat ein gutes Druckmittel: Die wirtschaftliche Situation in Ungarn spitzt sich durch die hohe Inflation immer weiter zu und die Regierung von Viktor Orbán ist dringend auf europäische Finanzhilfen angewiesen. Dies erklärt auch die Bewegung, zu der Ungarn zuletzt bereit war. Das darf aber kein Lippenbekenntnis bleiben und es reicht nicht, wenn der Forderungskatalog der Kommission nur auf dem Papier erfüllt wird. Die Kommission muss unbedingt sicherstellen, dass die von Ungarn getroffenen Maßnahmen ihren Zweck erfüllen. Im Europäischen Parlament werden wir sie daran weiterhin erinnern.

Hintergrund:

Im September hat die EU-Kommission den sogenannten EU-Haushaltskonditionalitätsmechanismus erstmalig angewandt. Dieser Mechanismus erlaubt es, die Auszahlung von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten aufgrund von Rechtstaatlichkeitsverstößen zu unterbrechen bzw. zu stoppen. Ungarn ist das erste Land bei dem dieser Mechanismus zur Anwendung kam. Die EU-Kommission hatte im September angekündigt, 7-8 Milliarden Euro zurückhalten zu wollen und einen Forderungskatalog vorgelegt, den Ungarn innerhalb von 3 Monaten erfüllen muss. Die ungarische Regierung hat zuletzt viele Reformen eingeleitet, um den Forderungskatalog zu erfüllen. Die Kommission wird die Maßnahmen in Kürze bewerten und eine Empfehlung an den Rat abgeben, der mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden muss.

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