Umsetzung der Spielzeug-Richtlinie

Eine Vielzahl an Spielzeugen aus Drittstaaten enthält gefährliche, giftige oder schädliche Chemikalien, die zu Krebs führen oder Genmutationen hervorrufen können. Dies ist ein nicht tragbarer Umstand, dem entschlossen entgegengetreten werden muss.

Bei der Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie ist uns ein höchstmöglicher Grad an Schutz für Kinder in der gesamten EU wichtig. Daher müssen die EU-Vorschriften dringend verschärft und an die Realität angepasst werden. Das bedeutet die derzeit geltenden Regeln flexibler zu gestalten, wie zum Beispiel die Möglichkeit kurzfristige Anpassungen von chemischen Grenzwerten vorzunehmen, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Zudem muss auch die Rechtsdurchsetzung effizienter werden. Das Ziel der CDU/CSU-Gruppe ist es, dass Marktüberwachungsbehörden mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, um Frequenz und Wirksamkeit der Kontrollen zu erhöhen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden essentiell. Wobei auch die Online-Marktplätze, über welche die Produkte zumeist vertrieben werden, mehr dazu beitragen müssen die schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen, sodass die Einfuhr von gefährlichem Spielzeug wirksamer unterbunden werden kann. Nur auf diese Weise können wir mehr Sicherheit für unsere Kinder sowie Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen schaffen.

Hintergrund:
Am 19. November 2020 hat die EU-Kommission die Evaluierung der Spielzeugrichtlinie vorgelegt, für Ende 2022 ist deren Überarbeitung vorgesehen. Die Reform ist nötig, um den Anforderungen bezüglich chemischer Inhaltsstoffe sowie neuer Vertriebswege Rechnung zu tragen. Im Jahr 2021 war jedes fünfte Produkt, das von der EU als gefährlich eingestuft und deshalb aus dem Verkehr gezogen worden ist, ein Spielzeug.

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