Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie

Im Jahr 1991 wurde die Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Wastewater Treatment Directive, UWWTD) über die Behandlung von städtischem Abwasser verabschiedet. Doch in den letzten Jahren sind einige Mitgliedstaaten dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, was zu zahlreichen Vertragsverletzungsverfahren geführt hat. Die Überarbeitung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen zu minimieren und den Veränderungen in der Umwelt- und Klimapolitik Rechnung zu tragen.

Im Jahr 1991 wurde die Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Wastewater Treatment Directive, UWWTD) über die Behandlung von städtischem Abwasser verabschiedet. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, sicherzustellen, dass Abwasser aus allen Siedlungen mit mehr als 200.000 Einwohnern behandelt wird. Doch in den letzten Jahren sind einige Mitgliedstaaten dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, was zu zahlreichen Vertragsverletzungsverfahren geführt hat. Angesichts dieser Entwicklung und der einhergehenden Umweltauswirkungen war eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig. Die Überarbeitung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen zu minimieren und den Veränderungen in der Umwelt- und Klimapolitik Rechnung zu tragen.

Die überarbeitete Richtlinie sieht eine schrittweise Erweiterung der Abwasserbehandlung auf die dritte und vierte Reinigungsstufe vor, abhängig von der Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinden und der Belastung des Wassers mit Mikroschadstoffen. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Verursacher von Gewässerbelastungen. Durch eine erweiterte Herstellerverantwortung werden Verursacher von Mikroschadstoffen, wie die Pharma- und Kosmetikindustrie stärker in die Pflicht und finanzielle Verantwortung genommen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Umweltbelastungen zu reduzieren und die Kosten für die Reinigung von verschmutztem Wasser gerechter zu verteilen. Ein weiteres ambitioniertes Ziel ist es, dass Abwasserbehandlungsanlagen bis zum Jahr 2040 energieneutral arbeiten sollen. Dabei ist vorgesehen, dass 25% der benötigten Energie außerhalb des Anlagenstandorts erworben werden kann.

Wir, die Abgeordneten der CDU-/CSU-Gruppe im Europaparlament, haben uns für eine möglichst ausgewogene Richtlinie eingesetzt. Wir nehmen die Bedeutung der Umwelt- und Klimaziele sehr ernst, dürfen jedoch nicht zulassen, dass dies zu übermäßigen finanziellen Belastungen für die oft kommunalen Abwasserbetriebe führt, was letztlich die Bürgerinnen und Bürger belasten würde. Die Überarbeitung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie trägt dazu bei, unsere Gewässer zu schützen, die Wasserqualität zu verbessern und gleichzeitig die wirtschaftlichen Belastungen im Rahmen zu halten.“

Hintergrund

Im Rahmen des Green Deals hatte die Europäische Kommission im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Kommunalwasserrichtlinie (UWWTD) unterbreitet. Das Parlament stimmte in dieser Woche seine Position zum Vorschlag der Kommission ab. Im Anschluss werden die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat beginnen.

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