Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

Verständliche und verlässliche Aussagen zur Umweltverträglichkeit von Produkten sollen gewährleisten, dass Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher vergleichbar und überprüfbar sind. Wer etwas für die Umwelt tun will, darf nicht Gefahr laufen - im Zuge des guten Willens -, durch irreführende Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel hinter das Licht geführt zu werden.

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„Verständliche und verlässliche Aussagen zur Umweltverträglichkeit von Produkten sollen gewährleisten, dass Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher vergleichbar und überprüfbar sind. Wer etwas für die Umwelt tun will, darf nicht Gefahr laufen – im Zuge des guten Willens -, durch irreführende Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel hinter das Licht geführt zu werden. In der Vergangenheit zeigte sich, dass Unternehmen vermehrt ein „nachhaltiges“ Image erzeugen wollen, ohne entsprechende, nachhaltigkeits-orientierte Aktivitäten im operativen Geschäft nachweisen zu können. Eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 belegte, dass 53 Prozent aller Umweltaussagen innerhalb der EU als vage, irreführend oder unfundiert einzustufen sind. 40 Prozent gelten sogar als überhaupt nicht belegt.

Dem Dschungel an privaten und öffentlichen Umweltkennzeichnungen soll mit einem europaweit einheitlichen neuen Garantie-Siegel entgegengewirkt werden. Das Siegel bietet den Kunden Klarheit und Rechtssicherheit. Dies geschieht, indem es eine Erinnerung an die gesetzliche Garantie enthält, die freiwillig auf die gewerbliche Garantie des Herstellers ausgedehnt werden kann. Für digitale Dienstleistungen wird das Siegel nicht erhältlich sein, da die Entwicklungen in diesem Bereich zu rasch voranschreiten. Im digitalen Sektor besteht die Gefahr, dass ein derartiges Label zeitnah überholt ist und rasch an neue Gegebenheiten angepasst werden müsste.

Um den Binnenmarkt zu schützen, haben wir durchgesetzt, dass grenzüberschreitender Handel mit nur einem Label möglich ist. Damit kann eine Entlastung in Sachen Bürokratie für die Hersteller gewährleistet werden. Daran anknüpfend wird die EU-Kommission Leitlinien für Unternehmen erstellen, die die administrativen und finanziellen Belastungen auf ein Minimum reduzieren werden.“

Hintergrund:

Im Zuge des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft schlägt die EU-Kommission die „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ vor. Sie ändert sowohl die Verbraucherrechte-Richtlinie als auch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Das Gesetzesvorhaben soll irreführende Umweltaussagen und Nachhaltigkeits-Labels, sprich Greenwashing, entgegenwirken und unterbinden. Verbraucher sollen ihre Kaufentscheidung auf der Grundlage von verlässlichen Informationen und vergleichbaren Umweltstandards treffen können.

 
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