Städtebauförderung 2022

Ob energetische Erneuerung, Herstellung von Barrierearmut oder Barrierefreiheit, Neugestaltung von Wohnvierteln oder eine klimaangepasste Stadt- und Gemeindeentwicklung: Die Städtebauförderung 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes ist da.

Frist für 2023: 30.09.2022

Mit dem Bund-Länder-Programm werden die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden nun im 51. Jahr seit der ersten Auflage bei der Modernisierung und Erneuerung unterstützt. Die öffentliche Finanzunterstützung sichert zugleich Wohlstand und Beschäftigung vor Ort und in der Region.

Mit der Veröffentlichung des Förderprogrammes zur Städtebau- und Gemeindeentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes, bestehend aus den drei Regelprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Jahr 2022 werden insgesamt 232 Projekte mit rund 336,6 Millionen Euro gefördert.

Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen für das Programmjahr 2023 endet am 30. September 2022.

>> Weitere Informationen finden Sie hier.

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