Sinnvolle Reform für den Schutz geographischer Herkunftsangaben

Geographische Herkunftsangaben sind eine bewährte Erfolgsgeschichte. Seit den 1970er Jahren schützen sie unsere europäischen Spezialitäten weltweit und Verbraucherinnen und Verbraucher sind bereit, für diese Produkte aus guten Gründen mehr zu bezahlen.

Bei der Reform war Fingerspitzengefühl gefragt, statt einer Revolution der Regeln benötigten wir eine behutsame Modernisierung. Zwischenzeitlich drohte die Reform jedoch über das Ziel hinauszuschießen, etwa durch die Forderung nach verpflichtenden Herkunftsangaben für Zutaten, die nicht aus dem Produktionsgebiet stammen. Dies hätte zu einem bürokratischen Monster geführt und dazu, dass Produkte wie Nürnberger Lebkuchen, Aachener Printen oder Kräuterlikör künftig nur noch mit Beipackzettel verkauft werden könnten.

Als CDU/CSU haben wir uns erfolgreich gegen diese überflüssige Regulierung eingesetzt und verhindert, dass ein solcher Beipackzettel notwendig wird. Es wird keine verpflichtende Herkunftsangabe für die primäre Zutat geben, wenn diese aus einem anderen Mitgliedsstaat stammt. Denn letztendlich ist es unwichtig, ob die Mandeln für das Marzipan in Dresdener Christstollen aus Spanien oder Italien stammen.

Dank dieser Reform bleiben Begriffe wie Aachener Printen, Pfälzer Landwein, Thüringer Rostbratwurst oder Nürnberger Lebkuchen weiterhin international geschützt und nur diese regionalen Produkte dürfen unter diesen Namen vermarktet werden. Der neue Rechtsrahmen sieht außerdem einen besseren Schutz im Internet vor, fördert erstmals das Thema Nachhaltigkeit bei der Herstellung und vereinfacht das Eintragungsverfahren, was den bürokratischen Aufwand verringert.

Die Reform ist nicht nur wirtschaftlich von großer Bedeutung, sondern auch kulturell wichtig für unsere Familienbetriebe, die oft in jahrhundertelanger Tradition und in Handarbeit produzieren. Damit schützen wir auch zukünftig unsere einzigartigen Produkte und die Produzenten in unseren Heimatregionen. Das ist ein wichtiges Signal für den Erhalt unserer Kulturgüter und Traditionen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte den Gesetzesvorschlag für einen neuen Rahmen für die geographische Indikation von Wein, Spirituosen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen im März 2022 vorgelegt. Nachdem das Parlament seine Position im Juni 2023 verabschiedet hatte, starteten die interinstitutionellen Verhandlungen, welche im Oktober 2023 zu einem Ergebnis kamen. Über dieses Ergebnis stimmte das Europäische Parlament in dieser Woche final ab. Abschließend steht nun noch die Annahme des Europäischen Rats aus.

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