Richtlinien über audiovisuelle Mediendienste

Die Medienzuwendung und - nutzung hat sich in den letzten Jahrzehnten geändert. Während wir früher das das Fernseherlebnis, häufig mit der ganzen Familie im Wohnzimmer, teilten, konsumieren heute Millionen Europäer Inhalte vermehrt online auf mobilen Endgeräten. Die Europäische Union hat bereits 2018 mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf diesen Wandel mit der reagiert. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 19. September 2020 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

„Die Medienzuwendung und – nutzung hat sich in den letzten Jahrzehnten geändert. Während wir früher das das Fernseherlebnis, häufig mit der ganzen Familie im Wohnzimmer, teilten, konsumieren heute Millionen Europäer Inhalte vermehrt online auf mobilen Endgeräten. Die Europäische Union hat bereits 2018 mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf diesen Wandel mit der reagiert. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 19. September 2020 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Nach Begutachtung der Anwendung der Richtlinien verfasste die Europäische Kommission ihren Statusbericht bis Dezember 2022. Der Berichtsentwurf skizzierte die unvollständige Umsetzung der Richtlinien. Ob der Jugendschutz vor schädlichen Inhalten, der Schutz der Allgemeinheit vor illegalen Inhalten oder die Ausweitung bestimmter Werberegeln auf Videoplattformen voll wirksam sind, lässt sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts nur schwer abschätzen. Die geringsten Fortschritte wurden in dem Mitgliedstaat, mit den meisten Plattformbetreiber aus Drittstaaten – in Irland – verzeichnet.

Die Frage der Quoten für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf und die finanzielle Unterstützung des audiovisuellen Sektors durch Marktakteure standen im Mittelpunkt vieler vorbereitender Gespräche und Verhandlungen. Bis zum 1. Januar 2022 hatten 17 Mitgliedstaaten die Zielquote in ihren nationalen Rechtsvorschriften auf 30 % festgelegt. Zwei Mitgliedstaaten entschieden sich für deutlich höhere nationale oder regionale Quoten. Dieses System wird von vielen Akteuren aus dem Kultur- und Kreativsektor unterstützt, da es eine solide und nachhaltige Finanzierung europäischer audiovisueller Inhalte, kulturelle Vielfalt und den Zugang europäischer Verbraucher zu einer breiten und qualitativen Vielfalt von Inhalten gewährleistet. Auf der anderen Seite hat sich für andere Marktteilnehmer der weltweite Wettbewerb um Talente verschärft, die Produktionskosten erheblich erhöht und der Markt fragmentiert.“

Hintergrund:

Die überarbeitete Richtlinie über AVMS eröffnet einen Medienrahmen der dem digitale Jahrzehnt Europas entspricht. Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste koordiniert die nationalen Rechtsvorschriften über alle audiovisuellen Medien. Unter den Begriff audiovisuelle Mediendienste fallen alle Dienste mit audiovisuellen Inhalten, unabhängig von der für die Bereitstellung der Inhalte verwendeten Technologie. Die Regeln gelten unabhängig davon, ob Sie Nachrichten oder andere audiovisuelle Inhalte im Fernsehen, im Internet, Kabel oder auf Ihrem mobilen Gerät ansehen. Die letzte Überprüfung der AVMS wurde 2018 durchgeführt.

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