Reform des Europawahlrechts

Die nächsten Europawahlen finden im Jahr 2024 statt und in dieser Woche hat das Europäische Parlament eine Reform des EU-Wahlaktes eingeleitet. Bisher ist die Europawahl sehr uneinheitlich und nach der letzten Wahl gab es Probleme mit dem Spitzenkandidatenprinzip. Jetzt soll aus 27 separaten Wahlen mit unterschiedlichen nationalen Regeln eine einheitliche Europawahl werden.

Am Dienstagnachmittag haben wir dazu einen Initiativbericht verabschiedet, mit dem Ziel, die Vorschriften für die nächste Europawahl zu verändern.

Für künftige Europawahlen schlägt das Parlament ein Zweistimmensystem vor: eine Stimme für die Wahl der Abgeordneten in den Wahlkreisen der Mitgliedstaaten und eine weitere für einen EU-weiten Wahlkreis. Über diesen europäischen Wahlkreis werden 28 zusätzliche Sitze vergeben. Um auf beiden Listen für geografische Ausgewogenheit zu sorgen, sollen die Mitgliedstaaten je nach ihrer Bevölkerungszahl in drei Gruppen eingeteilt werden. EU-weite Kandidatenlisten sollten von europäischen Wahleinheiten wie Bündnissen einzelstaatlicher Parteien oder einzelstaatlicher Wählervereinigungen bzw. von europäischen Parteien eingereicht werden.

Ein weiterer Schritt um die Wahl europaweit einheitlicher zu gestalten, ist der Vorschlag den 09. Mai als europaweiten Wahltag zu nehmen sowie eine verbindliche Sperrklausel von 3,5 % für Wahlkreise, in denen mindestens 60 Sitze vergeben werden. Das Parlament fordert außerdem, dass alle Menschen gleichen Zugang zur Wahl haben müssen, inklusive Menschen mit Behinderung.

Hintergrund:
Der Europäische Wahlakt stammt aus dem Jahr 1976. Er wurde 2002 und 2018 geändert. Die letzte Änderung ist jedoch noch nicht in Kraft. Der Wahlakt enthält gemeinsame Grundsätze, die in den Gesetzen der Mitgliedstaaten über die Wahl zum Europäischen Parlament beachtet werden müssen. In seiner derzeitigen Fassung legt der Akt jedoch kein EU-weit einheitliches Wahlsystem fest.

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