Rechtsstaatlichkeit in Polen

Was Polen und die polnische Bevölkerung im Rahmen des russischen Angriffs auf die Ukraine leisten, verdient unseren Respekt und vor allem auch unsere europäische Solidarität. Nicht nur die polnische Aufnahmebereitschaft für geflohene Ukrainerinnen und Ukrainer, sondern auch die generelle Unterstützung der Ukraine aus Polen sucht ihresgleichen.

Gleichzeitig hat Polen Anstrengungen unternommen, den Konflikt mit der Europäischen Union hinsichtlich des polnischen Rechtstaats etwas zu beruhigen. Doch auch wenn die eingeschlagene Richtung stimmt, der Weg ist noch lang.

Die Europäische Kommission kann zwar mit der Freigabe der Gelder für den polnischen Wiederaufbauplan beginnen, aber das Geld darf erst fließen, wenn Polen wirklich alle Reformen in Sachen Rechtstaatlichkeit umgesetzt hat. Bei Rechtstaatlichkeit darf es keine faulen Kompromisse geben.

Hintergrund:
Über ein Jahr blockiert die EU-Kommission schon die Auszahlung von Corona-Hilfen aus dem milliardenschweren Wiederaufbaufonds an Polen. In dieser Woche hat die EU-Kommission nun den polnischen Konjunkturplan angenommen. Insgesamt geht es um 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen sowie zusätzlichen 11,5 Milliarden Euro an Krediten. Bis Polen tatsächlich die Gelder ausbezahlt bekommt, wird es aber noch dauern - dazu muss Polen erst die im Aufbauplan vereinbarten Zwischenziele erfüllen. Diese betreffen unter anderem das Justizwesen.

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