Rechtsstaatlichkeit in Polen

Der polnische Premierminister Morawiecki hat diese Woche im Europäischen Parlament gesprochen. Seine Rede hat allerdings nicht zur Deeskalation des Streits beigetragen, der durch das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts in der letzten Woche erneut eskaliert ist.

Es genügt nicht immer wieder beteuern, Polens Platz sei in der EU. Die von der PiS-Regierung angestoßene Justiz-Reform spricht eine andere Sprache. Für uns ist klar: Wer wie die PiS-Regierung den EuGH anruft, um den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu Fall zu bringen und sich gleichzeitig weigert, Urteile des Gerichtshofs anzuerkennen, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt. Die europäische Rechtsordnung hat eine allumfängliche Gültigkeit. Sie darf nicht nur dann gelten, wenn es in die eigene politische Agenda passt.

Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission dürfen nicht tatenlos zusehen, wie die polnische Regierung die Rechtsstaatlichkeit weiter abbaut. Wer von europäischen Steuergeldern profitiert, muss sich an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten. Auf die polnischen Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit müssen Konsequenzen folgen, bei denen es am Ende auch um die Streichung finanzieller Zuwendungen gehen muss.

Hintergrund:
Die Vorfälle in Polen in den letzten Jahren sind leider eindeutig: Da ist die Senkung des Pensionsalters im polnischen Justizwesen, um missliebige Richter loszuwerden, während regierungskonforme Richter zweimal um drei Jahre verlängert werden können und Richtern, die diese Praxis kritisieren drohen Pensionskürzungen. Schon für sich allein genommen sind diese Vorgänge besorgniserregend, aber in der Summe ein klares Indiz, dass die PiS-Regierung die Gewaltenteilung in Polen systematisch aushöhlt.

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