Pressemitteilung: Nachhaltig­keitsbericht­erstattung

Sabine Verheyen, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Region Aachen, ruft Unternehmen, Verbände und Organisationen dazu auf, sich an der laufenden Konsultation der Europäischen Kommission zur Entwicklung europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu beteiligen. „Die Konsultation kann online noch bis zum 7. Juli beantwortet werden und es ist wichtig, dass möglichst viele betroffene Unternehmen, Verbände und Organisationen ihre Stimme erheben.

Im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) sollen die sogenannten ESRS-Standards erlassen werden. Der aktuelle Entwurf der Kommission sieht in 12 Kategorien sogenannte „Offenlegungsanforderungen“ (Berichtsanforderungen) und „Anwendungsanforderungen“ vor, mit dem Ziel den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt zu verbessern. Nun besteht, im Zuge der öffentlichen Konsultation, auf der „Have-your-say-Plattform“ der Europäischen Kommission, die Möglichkeit Einfluss auf die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu nehmen.

Während wir, die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, grundsätzlich das Ziel der Richtlinie, die Menschenrechte und die Umwelt besser zu schützen, unterstützten, halten wir die vorgeschlagenen Maßnahmen für zu weitreichend. Wir fürchten, dass diese die betroffenen Unternehmen vor riesige bürokratische Herausforderungen stellen könnten. Sie müssten ihre Prozesse erneuern, zusätzliches Personal einstellen und die Einhaltung von Vorgaben streng kontrollieren. Gerade in diesen schwierigen Zeiten könnte dies zu einer Abwanderung der Unternehmen aus Deutschland und Europa in Länder führen, die bereits heute schon deutlich niedrigere Standards an die Nachhaltigkeit legen als wir.

Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Interessen aller Betroffenen gehört werden, um sicherzustellen, dass die zukünftigen ESRS-Standards angemessen und ausgewogen sind. Daher ist eine breite Beteiligung an der öffentlichen Konsultation essentiell.“

Hintergrund

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive,CSRD) ist eine Weiterentwicklung der Richtlinie zur nicht finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive,NFRD) und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die gleiche Ebene wie die Finanzberichterstattung zu stellen; Teil der CSRD sind die EU-einheitlichen Standards für Nachhaltigkeitsinformationen, der sogenannte European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Künftig werden Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte auf der Grundlage der CSRD erstellen müssen, Informationen auf der Grundlage des ESRS offenlegen.

Eine Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist hier möglich:  https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-European-sustainability-reporting-standards-first-set_en

Zurück