Landesinitiative Europa-Schecks: Antragstellung für 2025 geöffnet
Frist: 01.12.2024
Die Landesregierung stellt auch 2025 eine Million Euro für Aktivitäten zur Verfügung, die sich vielfältig für die europäischen Werte einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näherbringen. Wie auch im vergangenen Bewerbungsjahr werden ausgewählte Projekte mit inhaltlichem Europaschwerpunkt mit bis zu 25.000 Euro unterstützt.
Akteurinnen und Akteure aus der Zivilgesellschaft, aus Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie die kommunale Familie sind eingeladen, sich mit Ihren vielfältigen Projektideen auf einen Europa-Scheck zu bewerben.
Die erste Bewerbungsfrist für die Europa-Schecks 2025 ist der 1. Dezember 2024.
Aus den Erfahrungen des ersten Jahres sind einige Anpassungen an den Teilnahmebedingungen vorgenommen worden, um stärker auf die Bedarfe unserer Europaengagierten eingehen zu können. Daher nachfolgend die wichtigsten Änderungen in Kürze:
1. Optimierung der Stichtage
Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate, sodass sich für 2025 folgende Bewerbungsfristen ergeben:
1. Dezember 2024
1. Februar 2025
1. April 2025
1. Juni 2025
1. August 2025
2. Begrenzung der Durchführungszeiträume der Projekte auf maximal 3 Monate
Die Projektdauer wird auf maximal 3 Monate begrenzt. Wenn Sie nach Projektabschluss Erfahrungen zur Reichweite und Wirkung gesammelt haben, können Sie ihre Projektidee weiterentwickeln und einen neuen Antrag stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt auch länger als drei Monate dauern.
3. Reduzierung der Planungs- und Abrechnungsphase auf 2 Monate
Anträge müssen in Zukunft nur noch mindestens zwei Monate vor Beginn des Durchführungszeitraums online gestellt werden. Entsprechend verkürzt sich auch der Abrechungszeitraum: Nach Ende des Durchführungszeitraums haben Sie also zwei Monate Zeit, der Bezirksregierung die entsprechenden Belege und Dokumentationen zukommen zu lassen, um die Mittelerstattung zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.