Innovative Genomtechnik in der Landwirtschaft: Europaparlament debattiert über wegweisenden Gesetzesvorschlag

Inmitten der sich wandelnden Herausforderungen für die weltweite Landwirtschaft bringt eine innovative Technologie Hoffnung auf nachhaltigere und widerstandsfähigere Pflanzen. Die sogenannten neuen genomischen Verfahren, auch bekannt als neue Züchtungsmethoden, könnten einen bedeutenden Fortschritt in der Landwirtschaft und Ernährungssicherheit darstellen.

Es können sehr gezielt Eigenschaften wie Klima- oder Schädlingsresistenz erreicht werden. Doch diese neuen Methoden benötigen einen passenden rechtlichen Rahmen, um ihr volles Potenzial entfalten zu können. In dieser Woche hat das Europaparlament über einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission entschieden, der diese Technologien regulieren soll.

Vorausgegangen ist diesem Schritt ein gut ausgearbeiteter Kompromiss, der legitime Bedenken von Biobäuerinnen und Biobauern sowie anderen Landwirtinnen und Landwirten berücksichtigt. Dieser Kompromiss hatte im Agrarausschuss eine breite Mehrheit gefunden. Unter anderem wurde festgelegt, dass die neuen Züchtungsmethoden auf ausdrücklichen Wunsch des Sektors nicht im Bio-Anbau eingesetzt werden sollen. Die CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament bekennt sich klar zur Schaffung eines Rechtsrahmens für diese innovativen Methoden. Wir sehen die Entwicklung als entscheidender Beitrag zur Lösung der Herausforderungen, wie zum Beispiel die steigende Weltbevölkerung ernährt werden kann, ohne dabei unverantwortliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt einzugehen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte am 5. Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zum Umgang mit durch genomische Verfahren gewonnenen Pflanzen vorgelegt. In dieser Woche hat das Parlament über seine Positionierung abgestimmt. Sobald auch die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Position gefunden haben, können die endgültigen Verhandlungen für den neuen Rechtsrahmen beginnen. Dies wird jedoch erst nach den Europawahlen erwartet.

Zurück