Initiative Vereinsförderung
Frist: 31.05.2022
Drei Landesförderprogramme unterstützen Vereine und Organisationen im Rahmen der Corona-Pandemie. Zusätzlich gibt es einen Leitfaden für die Veranstaltungsorganisation.
Ehrenamtliche sind tragende Säulen des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen. Das durch Sie gestaltete Brauchtum ist fester Bestandteil von Identität und Identifikation der Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen. Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie können zahlreiche öffentliche Brauchtumsveranstaltungen, insbesondere aus dem Bereich des Karnevals, aber auch des Schützenwesens, die durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit drei landeseigenen Förderrichtlinien die verschiedenen Organisationen:
Landes-Förderrichtlinie „ZukunftBrauchtum“: Billigkeitsleistungen zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen. Die Antragsfrist ist der 31.05.2022.
Landes-Förderrichtlinie „NeustartMiteinander“: Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zu fördern und zu stärken, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für einen „Neustart miteinander“ .Die Antragsfrist ist der 31.09.2022.
Landes-Förderrichtlinie „SicherungVereine“: Billigkeitsleistungen zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses. Die Antragsfrist ist der 31.07.2022.