Grundrechte in Polen weiterhin bedroht

Auch die Grundrechte in Polen standen diese Woche erneut auf der Tagesordnung. Die jüngsten Ereignisse lassen befürchten, dass sich das Land weiter von den Werten der Europäischen Union entfernt. Die Debatte drehte sich vor allem um das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 24. November 2021. Darin wurden Teile der Europäischen Menschenrechtskonventionen für unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor Zweifel geäußert, ob die Ernennung von Richtern des polnischen Verfassungsgerichts rechtmäßig ist.

Besorgniserregend ist ebenfalls ein Vorschlag der polnischen Regierung, Ärzte zu verpflichten, alle Schwangerschaften und Fehlgeburten in einem zentralen Register zu erfassen. Das Register könnte bereits im Januar 2022 in Kraft treten. Erst im November kritisierte das Europäische Parlament erneut das Urteil des rechtswidrigen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2021, mit dem ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot verhängt wurde. Dies gefährdet die Gesundheit und das Leben von Frauen.

Hintergrund:
Bereits im Oktober stimmte das Plenum mit Mehrheit dafür, die PiS-Regierung zur Räson zu bringen. Dazu sollte die Europäische Kommission konsequent den „Konditionalitätsmechanismus" nutzen, mit dem bestimmte EU-Haushaltsmittel für Polen gesperrt werden könnten.

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