Geoblocking: Europäisches Parlament verteidigt Ausnahme für den audiovisuellen Sektor und stärkt kulturelle Vielfalt

Diese Woche konnten wir einen bedeutsamen Erfolg für den Kultursektor in der EU feiern. Die Ausnahme für den audiovisuellen Sektor wurde bei der Abstimmung über den Bericht zum Geoblocking erfolgreich verteidigt. Diese Entscheidung war von enormer Bedeutung für die kulturelle Landschaft in der EU und die wirtschaftliche Stabilität in der Film- und audiovisuellen Industrie.

Diese Woche konnten wir einen bedeutsamen Erfolg für den Kultursektor in der EU feiern. Die Ausnahme für den audiovisuellen Sektor wurde bei der Abstimmung über den Bericht zum Geoblocking erfolgreich verteidigt. Diese Entscheidung war von enormer Bedeutung für die kulturelle Landschaft in der EU und die wirtschaftliche Stabilität in der Film- und audiovisuellen Industrie.

Geoblocking bedeutet, dass der Zugriff auf bestimme Inhalte im Internet je nach dem Ort, von dem man darauf zugreift, eingeschränkt sein kann. Mit der Überarbeitung der Verordnung soll diese Beschränkung gelockert werden. Hiervon konnten wir allerdings für den Audiovisuellen Sektor eine Ausnahme erwirken.

Die Ausnahme für den audiovisuellen Sektor gilt als entscheidender Schutzmechanismus, der eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung der Vielfalt in der kulturellen Landschaft Europas spielt. Zahlreiche Studien haben deutlich gemacht, dass das Prinzip der Territorialität in dieser Branche für die Finanzierung von Werken und Marketing- und Vertriebsstrategien unerlässlich ist. Dieses bewährte System sichert somit nicht nur die Vielfalt der kulturellen Schöpfung von audiovisuellen Werken in der EU, sondern ist auch zwingend notwendig für die wirtschaftliche Stabilität der Branche. Der Verkauf von Medien unterscheidet sich fundamental von anderen Gütern und erfordert daher eine spezifische Herangehensweise.

Darüber hinaus fordert das Parlament die Kommission dazu auf konkrete Lösungen vorzuschlagen, die es Verbrauchern, insbesondere Bürger, die in Grenzregionen leben oder sprachlichen Minderheiten angehören, einen legalen Zugang zu unterschiedlichen Inhalten über die Grenzen hinweg zu ermöglichen. Dies ist wichtig für sprachliche Minderheiten, die in den Grenzregionen wie etwa Ostbelgien leben, um legal Serien und Filme zu streamen.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Beibehaltung der Ausnahme für den audiovisuellen Sektor gewährleistet, dass die kulturelle Vielfalt in Europa bewahrt bleibt, ohne dass Verbraucher in Mitgliedstaaten mit niedrigerem Einkommen einen eingeschränkten Zugang zu Inhalten oder höhere Preise für Film- und audiovisuelle Dienste befürchten müssen. Diese Entscheidung unterstreicht das Engagement des Parlaments für einen digitalen Markt, der sowohl die Interessen der Verbraucher als auch der Industrie berücksichtigt.

Hintergrund

Die Geoblocking-Verordnung, dessen übergeordnetes Ziel es ist Kundinnen und Kunden in der EU einen besseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt zu ermöglichen, wurde 2018 erlassen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes hatten sich die zuständigen Ausschüsse im EU-Parlament mit dessen Umsetzung befasst. Der am 13. Dezember durch das EU-Parlament verabschiedete Bericht gibt Empfehlungen an die Kommission für die zukünftige Anpassung und Umsetzung des Geoblockings in der EU.

 

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