Führerscheinentzug europaweit bei schwerwiegenden Verstößen

Ebenfalls am Dienstag beschlossen wurde die EU-weite Regelung zum Führerscheinentzug bei schweren Verkehrsverstößen. Bisher konnte es passieren, dass jemand im Ausland unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fuhr, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen riskierte oder einen Unfall mit schweren Folgen verursachte – und zuhause dennoch weiterfahren durfte.

Mit der neuen Gesetzgebung wird das künftig nicht mehr möglich sein. Wenn jemand im EU-Ausland einen gravierenden Verstoß begeht, können die Behörden in seinem Heimatstaat den Führerschein entziehen, auch wenn das Delikt außerhalb des Landes geschah. Der Ablauf ist klar geregelt: Der Staat, in dem der Verstoß passiert, meldet den Fall, und die ausstellende Behörde informiert die betroffene Person und setzt die Entscheidung innerhalb von 20 Arbeitstagen um.

Für den Alltag aller Verkehrsteilnehmer bedeutet das, dass riskantes Verhalten keine „Grauzone“ mehr hat. Genau das schafft die neue Regelung: klare Konsequenzen für schwere Verstöße, ohne Bagatellen aufzublähen. Das betrifft nicht nur Pendlerinnen und Pendler oder Urlauber, sondern auch Berufskraftfahrende, die regelmäßig in mehreren Mitgliedstaaten unterwegs sind.

Die Harmonisierung der Entzugsregeln folgt einem einfachen Prinzip: Wer im EU-Ausland eine Gefahr für den Verkehr darstellt, gilt auch im eigenen Land nicht als unbescholten. Damit stärkt die EU das Vertrauen in einheitliche Standards und sorgt für mehr Sicherheit auf Europas Straßen – nachvollziehbar, gerecht und ohne zusätzliche Hürden für all jene, die sich regelkonform verhalten.

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