Europaweite Anerkennung des Führerscheinentzugs nach schweren Verkehrsdelikten

Im Kampf gegen schwerwiegende Verkehrsdelikten steht die EU vor einer wegweisenden Entscheidung. In dieser Woche verabschiedete das Europaparlament eine Richtlinie, die EU-weite Führerscheinentzüge bei gravierenden Verkehrsverstößen ermöglichen soll.

Bisher beschränkt sich ein verhängtes Fahrverbot nur auf das Land, in dem es ausgesprochen wurde, was dazu führt, dass rund 40 Prozent der Verkehrsdelikte im Ausland ungesühnt bleiben.

Der grenzüberschreitende Entzug des Führerscheins bei gravierenden Verkehrsdelikten ist längst überfällig. In einem integrierten Binnenmarkt kann es nicht sein, dass Verkehrssünder in einem Nachbarland weiterrasen dürfen. Das neue Regelwerk wäre ein enormer Gewinn für die Verkehrssicherheit. Die CDU/CSU-Gruppe setzt sich für ein klar verständliches und verhältnismäßiges Regelwerk ein, sodass eine breite Akzeptanz bei den Mitgliedstaaten erreicht werden kann. Daher ist es kontraproduktiv, dass die Ampel Parteien im Europaparlament das Thema mit sachfremden Erwägungen wie der Forderung nach einem europaweiten Punktesystem überladen wollten. Die Einführung eines solchen Systems würde eine Vielzahl rechtlicher Probleme nach sich ziehen. Abgeordnete, die dies fordern, scheinen die Richtlinie de facto auf unbestimmte Zeit verschieben zu wollen.

Die geplante Richtlinie sieht vor, dass Behörden künftig leichter Informationen über Verkehrsverstöße austauschen können und die Aussetzung oder den Entzug der Fahrerlaubnis in allen EU-Staaten durchsetzen können. Zudem sollen die Gründe für ein Fahrverbot verschärft werden, sodass beispielsweise auch Fahrerinnen und Fahrer ohne gültigen Führerschein oder bei Fahrerflucht mit einem Fahrverbot rechnen müssen.

Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, um die Verkehrssicherheit in der gesamten EU zu verbessern. Die Verkehrssicherheit ist eines der wichtigsten Ziele der Verkehrspolitik der Union.

Hintergrund  

Die Kommission hatte den Vorschlag für die Richtlinie am 1. März 2023 vorgelegt. Der im Parlament zuständige TRAN-Ausschuss verabschiedete den Bericht im November letzten Jahres. Die Richtlinie wurde am Dienstag in Straßburg in erster Lesung von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt. Es steht jedoch noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten aus. Die Fortsetzung der Gesetzesarbeit ist für die nächste Legislaturperiode geplant.

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