Euro 7-Standards: Ergebnis der Verordnung schafft einen Ausgleich zwischen Umwelt und Industrie

Im fortwährenden Kampf gegen eine rot-grüne Politik der Verbote forderten Grüne und Sozialdemokraten nach dem Verbot von Verbrennungsmotoren absurderweise strengere Euro-7-Standards für diese Fahrzeuge. Erfreulicherweise konnten wir einen vernünftigen Kompromiss gegen diese grüne Ideologie durchsetzen.

Das Ergebnis ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie Umwelt- und Industriepolitik Hand in Hand gehen können: saubere Luft und bezahlbare Mobilität für Bürgerinnen und Bürger müssen nicht im Widerspruch zu pragmatischen und realistischen Lösungen für die Industrie stehen. Die neuen Abgasregeln orientieren sich an der wirtschaftlichen Realität, indem sie die mit der Umstellung auf Elektromobilität beschäftigte Industrie nicht unverhältnismäßig belasten.

Besonders die Beibehaltung der etablierten Euro 6-Testbedingungen bewahrt Hersteller vor hohen Investitionen in die Weiterentwicklung der auslaufenden Verbrennungsmotortechnologie. Trotzdem erreichen wir insbesondere mit schweren Nutzfahrzeugen wie Lastwagen oder Bussen eine deutliche Verbesserung der Luftqualität. Dies geschieht einerseits durch strengere Grenzwerte für Stickstoffdioxid und andererseits durch die Erfassung deutlich kleinerer Partikel bei Feinstaub.

Außerdem werden Auspuffemissionen durch die zunehmende Marktdurchdringung mit Elektrofahrzeugen in den nächsten Jahren sinken. Stattdessen werden Emissionen aus Brems- und Reifenabrieb den größten Anteil an der Luftverschmutzung darstellen. Hier setzt die neue Euro 7-Norm einen Meilenstein, indem erstmals Grenzwerte für den Abrieb von Bremsen und Reifen festgelegt werden. Auch mit einer ambitionierten Regulierung von Batterien für E-Autos machen wir die Norm fit für die Zukunft: Nach 160.000 Kilometern oder acht Jahren müssen Batterien von Autos noch eine Mindestleistung von 72 Prozent erreichen. Das stärkt das Vertrauen in die Technologie und gibt dem Verbraucher Sicherheit.

 

Hintergrund:

Nachdem die Verordnung über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen (Euro 7-Norm), im Dezember 2023 vorläufig mit dem Rat vereinbart wurde, nahm das Plenum in dieser Woche die mit den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung an. Der beschlossene Text setzt auf die Fortführung der bewährten Testverfahren unter der Euro 6-Norm. Für schwere Nutzfahrzeuge wie Lastwagen oder Busse werden die Grenzwerte verschärft, insbesondere für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub. Zukünftig werden bei Feinstaub auch deutlich kleinere Partikel erfasst – mit einem Durchmesser von weniger als zehn Nanometern. Eine Neuerung ist die Festlegung von Grenzwerten für den Abrieb von Reifen und Bremsen unter Euro 7. Elektrofahrzeuge müssen dabei strengere Grenzwerte für den Feinstaubabrieb von Bremsen erfüllen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Hybridfahrzeuge. Es werden auch Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektroautos eingeführt.

Zurück