EU nimmt Kurs auf Entlastung der Unternehmen
Seit Jahren klagen Unternehmen über eine wachsende Bürokratielast – nun kommt endlich Bewegung in die Debatte. Die Europäische Kommission hat mit den „Omnibus“-Vorschlägen I und II (Gesetzespakete, die mehrere Änderungen an bestehenden Vorschriften bündeln. Sie sollen die Anpassung und Umsetzung verschiedener politischer Maßnahmen in einem gemeinsamen Verfahren erleichtern) sowie dem „Clean Industrial Deal“ (Deal für eine saubere Industrie) erste Schritte unternommen, um regulatorische Hürden abzubauen und Investitionen zu erleichtern. Damit greift sie zentrale Forderungen der EVP-Fraktion auf: weniger Dokumentationspflichten, praktikablere Nachhaltigkeitsvorgaben und gezielte Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die übermäßige Regulierungsflut der letzten Jahre wird endlich gebremst – mit konkreten Ergebnissen. Besonders bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) gibt es erhebliche Entlastungen. Die Schwelle für die Berichtspflicht wird auf 1.000 Mitarbeitende angehoben, sodass 80 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen herausfallen. Mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz unter 450 Millionen Euro müssen zudem nicht mehr über ihre taxonomiekonformen Investitionen (Geldanlagen, die den Nachhaltigkeitskriterien der EU entsprechen) berichten. Auch bei den Sorgfaltspflichten (CSDDD) wird realitätsnäher reguliert: Unternehmen sollen sich künftig primär auf ihre direkten Geschäftspartner konzentrieren, anstatt endlose Berichte über ihre gesamte Lieferkette zu erstellen. Gleichzeitig werden nationale Alleingänge verhindert, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU sicherzustellen.
Beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sind ebenfalls deutliche Vereinfachungen vorgesehen. Kleine Importeure müssen künftig keine komplexen Berichte mehr einreichen, was rund 90 Prozent von ihnen entlastet. Unternehmen erhalten zudem mehr Zeit für ihre Meldungen und können externe Experten einbinden, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.
Auch das InvestEU-Programm wird gestärkt: Durch zusätzliche 50 Milliarden Euro für Investitionen sollen Wirtschaft und Innovation in Europa vorangebracht werden. Gleichzeitig wird die Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen reduziert, indem die Antragstellung erheblich vereinfacht wird. Allein die Entlastungen bei der Berichterstattung werden Unternehmen in der EU 350 Millionen Euro einsparen.
Die Kommission hat zudem eine Konsultation zur EU-Taxonomie eröffnet, die noch bis zum 26. März läuft. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf: Während Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen sind, bleibt das Grundgerüst der Taxonomie unverändert – und mit ihm der umstrittene „Do No Significant Harm“-Grundsatz. Das sogenannte DNSH-Prinzip bedeutet, dass Investitionen nur dann als nachhaltig gelten, wenn sie keinem anderen Umweltziel erheblich schaden. In der Praxis führt das aber oft dazu, dass selbst sinnvolle Projekte, etwa im Bereich klimafreundlicher Industrieprozesse, nicht als nachhaltig eingestuft werden und damit schwerer Zugang zu Finanzierung erhalten.
Die Richtung stimmt also: Weniger Bürokratie, mehr Investitionsanreize, gezielte Entlastungen für KMU – das sind handfeste Verbesserungen. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass diese Reformen nicht im linkspolitischen Klein-Klein versanden oder durch neue Auflagen wieder zunichtegemacht werden. Europa braucht einen echten Kurswechsel, der Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sichert – und kein bloßes Umschichten von Berichtspflichten. Jetzt müssen Taten folgen.