Ein europäischer Rahmen, der Unternehmen Luft lässt
Viele Unternehmen erleben Europa nicht als einheitlichen Markt, sondern als ein Nebeneinander unterschiedlicher Regeln. Wer mit einem jungen Betrieb über Grenzen hinweg wachsen will, stößt schnell auf verschiedene Gesellschaftsformen, nationale Sonderwege und formale Neuanfänge. Das kostet Zeit, Geld und Energie – gerade in einer Phase, in der Wachstum eigentlich Raum bräuchte. Genau an diesem Punkt setzt der Vorschlag für ein sogenanntes 28. Rechtsregime an.
Mit ihm hat das Europäisches Parlament im Januar einen wichtigen Schritt unternommen, um diese Fragmentierung zu verringern. Ziel ist ein zusätzlicher europäischer Rechtsrahmen für innovative Unternehmen – freiwillig, eindeutig geregelt und ohne nationale Modelle zu verdrängen. Vorgesehen ist dafür eine neue europäische Unternehmensform, die Societas Europaea Unificata (S.EU). Sie schafft ein einheitliches Gesellschaftsmodell, das grenzüberschreitendes Arbeiten erleichtert. Es geht nicht darum, neue Pflichten einzuführen, sondern bestehende Hürden abzubauen.
Der gewählte Ansatz ist bewusst pragmatisch. Eine europaweit einheitliche Unternehmensform per Verordnung wäre zwar konsequent gewesen, hätte im Rat jedoch Einstimmigkeit erfordert – und damit jahrelange Blockaden riskiert. Stattdessen setzt das Parlament auf eine Richtlinie mit verbindlichen europäischen Regeln. Der Anspruch dahinter ist klar: eine gemeinsame rechtliche Grundlage für ganz Europa, die in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt – nicht als kleinster gemeinsamer Nenner, sondern als verlässliche Basis für unternehmerisches Handeln.
Kern der Idee ist für Unternehmen entscheidend: Wer nach diesem europäischen Modell gründet, soll europaweit tätig sein können – ohne erneute Registrierung und ohne zusätzliche formale Hürden. Einheitliche Gründungsbedingungen und ein Mindestkapital von einem Euro schaffen vergleichbare Startbedingungen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
Der Ansatz bleibt dabei nicht auf die Rechtsform beschränkt. Ergänzend sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Abläufe vereinfachen, den Zugang zu Kapital erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschung stärken. Ziel ist es, Wachstum zu ermöglichen, ohne junge Betriebe in nationalen Sonderwegen festzuhalten.
Gleichzeitig zieht das Parlament verbindliche Grenzen. Nationale Schutzmechanismen, etwa bei der Mitbestimmung, werden nicht ausgehebelt. Der Vorschlag verhindert gezielte Umgehungen, ohne den Alltag wachsender Unternehmen unnötig zu verkomplizieren.
Entscheidend ist für mich, dass Europa hier Maß hält: mehr gemeinsame Strukturen dort, wo sie Wachstum ermöglichen, und klare Regeln dort, wo Verlässlichkeit notwendig ist. Ein europäischer Rechtsrahmen muss sich im Unternehmensalltag bewähren. Daran wird sich der nächste Schritt der Kommission messen lassen müssen.
