Durchbruch bei Verhandlungen zur EU-Asylreform

Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments haben heute früh eine politische Einigung zur Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik erzielt.

Mit der heute geschlossenen Einigung zum Asyl- und Migrationspaket holt sich die Europäische Union den Gestaltungsanspruch einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik zurück. Im Zentrum der Einigung stehen folgende Punkte:

  • Zusammenarbeit mit Drittstaaten
  • Kontrolle der EU-Außengrenzen
  • effiziente Asylverfahren an den EU-Außengrenzen
  • konsequente Rückführung Nicht-Schutzberechtigter
  • Verteilung der Schutzberechtigten innerhalb der EU

Neue Eurodac-Regeln werden eine ordnungsgemäße Registrierung und Identifizierung ermöglichen und damit irreguläre Migration  und unerlaubte Bewegungen zwischen den EU-Ländern unterbinden.

Außerdem werden durch neue, harmonisierte Regeln für Sicherheitsüberprüfungen alle irregulären Ankünfte an den EU-Grenzen effektiv überprüft. Diejenigen, bei denen Sicherheitsbedenken bestehen, und jene mit geringer Aussicht auf internationalen Schutz, müssen ein beschleunigtes Grenzverfahren durchlaufen. Damit stellen wir sicher, dass die Unterstützung denen zu Gute kommt, die wirklich Schutz benötigen, und ermöglichen eine effiziente Rückführung derjenigen, die nicht schutzberechtigt sind.

Die EU-Mitgliedstaaten entscheiden, wer ihr Territorium betritt, nicht Schleuserbanden und Schmuggler. Gleichzeitig können wir innerhalb der Europäischen Union unseren humanitären Anspruch nur aufrecht erhalten, wenn wir zu geordneten Verhältnissen kommen. Dazu zählt im Übrigen auch, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung bei der Unterstützung der Kommunen wahrnimmt.

Nach der finalen Annahme durch Rat und Parlament wird es auf die konsequente Umsetzung der Vereinbarungen ankommen. Die Verantwortung dafür liegt vor allem in den Mitgliedsstaaten.

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