Digitaler Binnenmarkt: Gesetz über digitale Dienste und Gesetz über digitale Märkte
Das Internet soll für Nutzer und Anbieter in Europa sicherer werden. Mit großer Mehrheit hat das Europaparlament in Straßburg in dieser Plenarwoche die neuen Internet-Gesetze über digitale Märkte (DMA) und über digitale Dienste (DSA) angenommen.
Mit dem Gesetzespaket hat das Europäische Parlament eine neue Ära der Tech-Regulierung eingeleitet. Der Grundsatz lautet: Was in der analogen Welt verboten ist, kann auch in der digitalen Welt nicht legal sein.
Mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) stellen wir endlich Ordnung im Digitalen Binnenmarkt her. Illegale Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen müssen künftig in Europa unverzüglich von den Plattformen entfernt werden. Der "Wilde Westen" im Digitalbereich, wo die Großen ihre eigenen Regeln schaffen, ist damit vorbei. Wir wollen, dass Nutzerinnen und Nutzer in Europa offline und online gleichermaßen geschützt sind. Das garantiert der DSA, indem Plattform-Betreiber künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Uns als EVP war von Anfang an auch wichtig, dass Start-Ups durch die neuen Anforderungen nicht durch übertrieben bürokratische und besonders aufwendige Maßnahmen überfordert werden. Denn auch Wettbewerb zwischen Anbietern von Plattformdiensten ist im Verbraucherinteresse.
Zur europäischen Regulierung von Online-Plattformen gehören auch neue Regeln für die digitalen Märkte. Mit einem entsprechenden Gesetz, dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) geht die EU gegen unfaire Geschäftspraktiken der größten Digitalunternehmen vor. Wir haben stellen sicher, dass die digitalen Märkte offen und fair sind. Das ist gut für Verbraucherinnen und Verbraucher, gut für Unternehmen und gut für digitale Innovation in Europa. Die Botschaft ist klar: Die EU wird die Regeln der sozialen Marktwirtschaft auch in der digitalen Sphäre durchsetzen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber die Wettbewerbsregeln diktiert, und nicht die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" großer Digitalunternehmen.
Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) schiebt den Geschäftspraktiken der großen Digitalunternehmen einen Riegel vor. Der DMA setzt die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft online durch. Damit beendet die EU das Katz-und-Maus-Spiel, in dem die Wettbewerbsbehörden den Digitalriesen in langwierigen Verfahren hinterhergehinkt sind. Mit der Umkehr der Beweislast werden die Unternehmen künftig nachweisen müssen, dass sie sich an die DMA-Regeln halten und fairen Wettbewerb auf ihren Plattformen zulassen. Währenddessen wird der DSA sicherstellen, dass Plattformen wie Google, Facebook ect. illegale Inhalte künftig unverzüglich von ihren Portalen entfernen müssen.
Bei Verstößen gegen den DMA drohen den Firmen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes, beim DSA können bis zu sechs Prozent fällig werden.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat Ende 2020 ihre Vorschläge für den DMA sowie den DSA vorgelegt. Ziel beider Gesetze ist es einerseits, unfaire Geschäftspraktiken und Wettbewerbsverzerrungen auf den digitalen Märkten einzudämmen (DMA). Andererseits soll ein sicheres Online-Umfeld für die Nutzer geschaffen werden (DSA). Der Vorschlag für den DSA reformiert Teile der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000. Beide Dossiers werden in dieser Plenarwoche endgültig vom Europaparlament verabschiedet.