Die neue Luftqualitätsrichtlinie trifft nicht unsere Erwartungen: Fauler Deal mit unrealistischen Grenzwerten
Mit der überarbeiten Luftqualitätsrichtlinie setzt die Europäische Union neue Grenzwerte für Luftschadstoffe. Die neuen Regelungen, die sich insbesondere auf den Straßenverkehr und die Landwirtschaft auswirken, gehen zu weit und missachten die dringende Notwendigkeit einer differenzierten und flexiblen Herangehensweise.
Niemand bestreitet, dass wir an der Luftqualität innerhalb der Europäischen Union und an der Verbesserung dieser immer weiterarbeiten sollten. Die CDU/CSU-Gruppe hat sich stets für eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität durch realistische und wissenschaftlich fundierte Grenzwerte eingesetzt, die unsere Wirtschaft nicht gefährden.
Jedoch müssen wir uns dabei an wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse und nicht unrealistische und unerreichbare Ziele halten. Obwohl es einige Fortschritte gibt, erfüllt der ausgehandelte Text nicht unsere Erwartungen. Die neuen Grenzwerte für Luftschadstoffe sind zu restriktiv und vernachlässigen die Bedeutung eines differenzierten und flexiblen Ansatzes.
Leider hat sich eine Mehrheit aus den Ampeln Parteien und Linken für die unrealistischen, populistischen und drastischen Ziele ausgesprochen. Aufgrund dessen können wir in Deutschland künftig womöglich mit Fahrverboten oder sogar die Stilllegung von Industrien und Bauarbeiten rechnen. Widersprüchlich an dieser Abstimmung für die neue Richtlinie ist, dass sich ausgerechnet der Bundesverkehrsminister Volker Wissing vor Fahrverboten warnt. Auf Bundesebene predigt die FDP von wirtschaftlichen Freiheiten; unter der Leitung des Bundesverkehrsministers wird vor Fahrverboten gedroht, die es zu verhindern gilt. Gleichzeitig wird die Bundesregierung im Umweltministerrat auf EU-Ebene voraussichtlich für eine zu ambitionierte Luftqualitätspolitik und somit für Fahrverbote stimmen. Diese Inkonsequenz sorgt für Verwirrung und schadet der Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hatte im Oktober 2022 einen Entwurf zur Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie vorgelegt, der strengere Grenzwerte ab 2030 vorsieht. Am 13. September 2023 hatte sich das EU-Parlament für eine strengere Luftreinhalterichtlinie ausgesprochen und für eine weitere Verschärfung der Grenzwerte entsprechend der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ab 2035 gestimmt. Nach der Einigung bei den Trilogverhandlungen zwischen den europäischen Co-Gesetzgebern, ist das Gesetz auf die Abstimmungsliste des Europaparlaments gerückt. Nach der Abstimmung im Europaparlament, müssen die Mitgliedstaaten im letzten Schritt grünes Licht geben, danach kann das Gesetz in Kraft treten.