Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht

Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Legalisierung von Cannabis verstößt nicht nur gegen jede Vernunft, sondern unserer Rechtsauffassung nach auch gegen europäisches Recht.

Da die EU Vertragspartei des zentralen UN-Übereinkommens zur Drogenbekämpfung ist, sind dessen Regelungen Teil des europäischen Rechts. Außerdem sehen auch das Schengener Übereinkommen und ein Rahmenbeschluss des Rates von 2004 Grenzen für die Legalisierung von Cannabis vor, die durch das Cannabisgesetz von Bundesgesundheitsminister Lauterbach verletzt würden.

Die Bundesregierung würde also sehenden Auges gegen europäisches Recht verstoßen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland provozieren. Außerdem steht das Ampel-Gesetz in krassem Widerspruch zu den gemeinsamen Anstrengungen der EU zur Verringerung von Drogenangebot und -nachfrage, wie sie in der EU-Drogenstrategie 2021-2025 formuliert wurden.

Das Cannabisgesetz muss dringend gestoppt werden. Nur so kann erheblicher gesundheitlicher Schaden insbesondere von jungen Menschen abgewendet werden. Statt einer Cannabis-Legalisierung braucht es eine langfristig angelegte Präventionskampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie verstärkte Forschung auf dem Gebiet des Medizinalcannabis zum Wohle der betroffenen Patientinnen und Patienten, insbesondere im Palliativ-Bereich.

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