Ausbauziele der EU für Ladesäulen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe

Im Jahr 2018 war der Straßenverkehr insgesamt für 26 Prozent aller CO2-Emissionen der Europäische Union verantwortlich. Im Vergleich dazu lag der Anteil im Jahr 1990 noch bei 16 Prozent. An dieser Stelle wird die essenzielle Rolle des Verkehrssektors bei der Erreichung unserer ehrgeizigen Klimaziele deutlich. Aus vergangenen Fehlern im Umgang mit CO2-Flottengrenzwerten muss gelernt werden, dass nachhaltige Technologien und alternative Kraftstoffe in ausreichendem Umfang verfügbar sein müssen.

Im Jahr 2018 war der Straßenverkehr insgesamt für 26 Prozent aller CO2-Emissionen der Europäische Union verantwortlich. Im Vergleich dazu lag der Anteil im Jahr 1990 noch bei 16 Prozent. An dieser Stelle wird die essenzielle Rolle des Verkehrssektors bei der Erreichung unserer ehrgeizigen Klimaziele deutlich. Aus vergangenen Fehlern im Umgang mit CO2-Flottengrenzwerten muss gelernt werden, dass nachhaltige Technologien und alternative Kraftstoffe in ausreichendem Umfang verfügbar sein müssen. Es benötigt klare und rechtsverbindliche Ziele für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in ganz Europa. Nur so kann der Übergang zu einer umweltfreundlichen Mobilität nachhaltig unterstützet werden.

In diesem Zusammenhang ist eine gut ausgebaute und zukunftsorientierte Infrastruktur essentiell. Fehlende Tankstellen oder Ladestationen dürfen keine Hindernisse mehr für Reisende darstellen. Um sicherzustellen, dass das Laden von Elektrofahrzeugen so reibungslos und bequem wie das Tanken konventioneller Fahrzeuge abläuft, hat sich das Europäische Parlament in den Verhandlungen vehement für eine verbesserte Preistransparenz und unkomplizierte Zahlungsmöglichkeiten eingesetzt. Die Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität und einer Reduktion des CO2-Fußabdrucks erfordert jedoch eine ganzheitliche Betrachtung aller Verkehrsträger. Deshalb wird die Verordnung auch die verpflichtende Bereitstellung von Strom an Flughäfen und Landstrom in Häfen vorsehen.

Dieser umfassende Ansatz zeigt, dass Europa seine Verantwortung ernst nimmt und sich entschlossen auf den Weg zu einer klimafreundlichen grenzüberschreitenden individuellen Mobilität macht. Es werden klare Signale an Verbraucherinnen, Verbraucher und die Industrie gesendet. Europa positioniert sich als Vorreiter für nachhaltige Mobilität und setzt auf eine grüne und zukunftsfähige Verkehrsentwicklung. Jetzt liegt es an den Mitgliedsstaaten, den Impuls dieser Verordnung zu nutzen und den Ausbau der Infrastruktur konsequent voranzutreiben. Um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden, hat das Europäische Parlament auf strikte Berichtspflichten für die Mitgliedsstaaten und die Kommission bestanden.

Hintergrund:

Bis zum Jahr 2025 sollen entlang der Hauptverkehrsadern des europäischen Kernnetzes (TEN-Kernnetz) alle 60 Kilometer Ladestationen für PKW errichtet werden. Bis zum Jahr 2030 wird dieses Ziel auf das gesamte Straßennetz ausgeweitet. Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für LKW wird ab 2027 für die Mitgliedsstaaten verpflichtend und bis 2030 sollen entlang der Hauptverkehrsadern alle 60 Kilometer Lademöglichkeiten für LKW entstehen. Unter Berücksichtigung des gesamten Straßennetzes darf die maximale Entfernung der nächsten Lademöglichkeit für LKWs 100 Kilometer nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen an sicheren Parkplätzen und in städtischen Verkehrsknotenpunkten Ladestationen für LKW eingerichtet werden. Bis 2030 ist außerdem geplant, entlang der Hauptverkehrsadern alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen zu installieren. Neben den dargelegten Ausbauzielen, soll auch die Abdeckung mit LNG-Tankstellen bis zum Jahr 2025 verbessert werden. Für Straßenabschnitte mit geringem Verkehrsaufkommen, auf denen eine wirtschaftliche Investition nicht gerechtfertigt ist, besteht die Möglichkeit, von diesen Zielen ausgenommen zu werden. Um von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, ist ein Antrag seitens der Mitgliedsstaaten und eine Genehmigung durch die Kommission erforderlich.

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