Aus der Haushaltspolitik: Parlament stimmt über neue Schuldenregeln ab

Die Themen Staatsschulden und Haushaltsdefizite haben die politische Debatte der vergangen Legislatur geprägt. Der alte Stabilitäts- und Wachstumspakt zeigte viele Schlupflöcher und Schwächen und wurde nie richtig umgesetzt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass klare Mindestanforderungen für das Senken von Schuldenstandquoten gelten sollen und eine Haushaltsplanung mit dem Ziel, auf eine „schwarze Null“ hinzuarbeiten und nicht in Richtung eines erhöhten Defizits.

Das Ausreizen der 3%-Defizit-Grenze durch die Mitgliedstaaten muss ein absoluter Ausnahmefall bleiben. Einige Mitgliedstaaten tendierten in der Vergangenheit dazu, den zulässigen Rahmen selbst in wirtschaftlichen guten Zeiten maximal auszuschöpfen - so werden wir nie auf eine gute Bilanz und eine schwarze Null kommen.

 

Die bisherigen Regelungen zur Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben für Schulden wurden schon lange von Kritikern als zu kompliziert und zu streng angesehen. Grundsätzlich soll in der EU weiterhin gelten, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Darüber hinaus sind auch Schutzmaßnahmen geplant für hoch verschuldete Länder mit einem Schuldenstand von über 90 Prozent. Diese sollen künftig ihre Schuldenquote jährlich um ein Prozent senken müssen. Länder mit Schuldenständen zwischen 60 und 90 Prozent müssen dies um 0,5 Prozentpunkte jährlich senken.

Um den Erfolg der neuen Schuldenregelugen zu sicher, muss die Kommission den Vollzug garantieren. Diese muss strikt und unparteiisch sein und sich an die Regelungen halten, ansonsten droht die Gefahr, dass sie das neue Regelwerk wieder schleifen lässt, wie in den vergangenen Jahren.

 

Hintergrund:

Die Debatte um eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist seit Jahren Thema im Europäischen Parlament. Die neuen abgestimmten Regelungen schaffen ein Regelwerk, das mehr Klarheit mit sich bringt und das der Wirtschafts- und Währungsunion ein solides Fundament für die weitere Haushaltspolitik bietet.

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