Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Frist: 31.01.2022
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Die Förderung zeichnet sich somit dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist.
Bewerben können sich Projekte aus allen nicht-kommerziellen Bereichen des Kulturschaffens. Dabei werden vor allem große, innovative Projekte berücksichtigt. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Die Antragssumme muss mindestens 50.000€ betragen. Zudem muss die Finanzierung von mindestens 20% der Kosten aus Eigen- und/oder Drittmitteln zum Zeitpunkt der Antragsstellung gesichert sein.
>>Mehr Informationen sowie die Förderrichtlinien finden Sie hier.