Aktivierungsprogramm für das Musikleben

Frist: 30.06.2022

Der Landesmusikrat NRW unterstützt belebende Impulse der Musikszene. Selbst organisierte Aufführungen und Videoproduktionen von selbstständigen Berufsmusikern und Berufsmusikerinnen sowie Aufträge zur Repertoirebildung an Komponierende werden gefördert.

Insbesondere ist beabsichtigt, dass Musikerinnen und Musiker die Möglichkeit erhalten, an die Pandemiesituation angepasste Auftritts- und Produktionsformate zu entwickeln und umzusetzen und damit Honorarausfälle zu kompensieren.

Die Ausschreibung des Landesmusikrats setzt darauf, dass die geförderten Musikerinnen und Musiker andere mit ins Boot nehmen. Selbstaufführungen werden nur finanziert, wenn mindestens drei weitere honorierte Musiker beteiligt sind. Wer einen Kompositionsauftrag vergibt und das Werk aufführt, kann dies nur mit mindestens vier weiteren Interpretinnen und Interpreten umsetzen.

>> Mehr Informationen zur Ausschreibung und Bewerbung finden Sie hier.

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