Abstimmung zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

In dieser Woche stimmte das Europaparlament mit knapper Mehrheit für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Dieses Ergebnis wird nun an den Rat weitergeleitet, wo die Mitgliedstaaten ihre Schlussabstimmung durchführen werden. Das Gesetz zielt darauf ab bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für 20% der Land- und Meeresflächen der EU umzusetzen.

Obwohl das Gesetz mit der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt grundsätzlich gute Absichten verfolgt, hat die CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament weiterhin große Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Wir sind entschieden gegen zusätzliche Bürokratie und Meldepflichten. Für unsere Landwirtinnen und Landwirte besteht die begründete Sorge, dass die Mitgliedsstaaten das Gesetz als Vorwand nutzen könnten, um umfassende Überwachungs- und Berichtspflichten für Land- und Forstwirtschaft einzuführen, angeblich im Einklang mit EU-Vorgaben. Dies würde dazu führen, dass betroffene Land- und Forstwirte erneut frustriert nach Brüssel blicken, obwohl die eigentlichen Probleme hausgemacht und in den jeweiligen nationalen Regierungen zu finden sind.

In der Vergangenheit hat die Ampelregierung in Deutschland oft die Flexibilität und Ausnahmen, die mühsam in Gesetze eingearbeitet wurden, bewusst nicht genutzt. Im Gegenteil, es wurde häufig sogar noch mehr Regulierung hinzugefügt, was zu einem Ungleichgewicht zwischen Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten führte. Darüber hinaus ist völlig unklar, woher die Mittel für die Wiederherstellungsmaßnahmen kommen sollen.

Der Vorschlag der Kommission war von Anfang an ideologisch motiviert, praktisch undurchführbar und eine Katastrophe für Landwirte, Waldbesitzer, Fischer und lokale Behörden. In der Folge bestand die Gefahr eines verlangsamten Ausbaus wichtiger Infrastruktur und erneuerbarer Energien. Die Tatsache, dass der überarbeitete Gesetzestext kaum Ähnlichkeiten mit dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission aufweist, ist zwar zu begrüßen. Dennoch sind wir der Ansicht, dass es von Vorteil wäre, bei null anzufangen und die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte in den Vordergrund zu stellen. Europa muss Umweltpolitik gemeinsam mit den Menschen gestalten und nicht gegen sie.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte den Gesetzesvorschlag, der ursprünglich aus der Feder des früheren niederländischen Kommissars Frans Timmermans stammte, im Juni 2022 vorgestellt. Nachdem der Versuch den Gesetzesvorschlag im Parlament abzulehnen im Juli 2023 knapp scheiterte, starteten die interinstitutionellen Verhandlungen. Ein Trilog-Ergebnis konnte im November 2023 erzielt werden. In dieser Woche stimmte das Parlament final über das Gesetz ab. Abschließend muss das Ergebnis noch durch den Europäischen Rat bestätigt werden.

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