Massive Eingriffe in die Vertragsfreiheit: EU-Parlament stimmt über Zahlungsverzug ab

Die zurückliegende Abstimmung im Europäischen Parlament über Vorschläge zum Zahlungsverzug und die damit verbundene Fixierung von Zahlungsfristen markieren einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit der Unternehmen. Während es zweifellos wichtig ist, dass Zahlungen schnell erfolgen - in Deutschland beispielsweise grundsätzlich spätestens nach 30 Tagen - könnten die Auswirkungen der beschlossenen Regeln die langjährige Finanzierungspraxis erheblich beeinträchtigen.

Begriffsbestimmungen für "slow-moving goods" wie Bücher, Möbel und saisonale Waren sind ungenau, rechtsunsicher und schlichtweg praxisfern. Während es uns glücklicherweise zwar mit dieser Bereichsaufnahme für den Buchsektor gelungen ist den Realitäten in dieser Branche gerecht zu werden, müsste in Zukunft für jedes Produkt individuell geprüft werden, welche Zahlungsfrist vereinbart werden darf. Bei Verträgen über mehrere Waren wäre das Chaos vorprogrammiert.

Ein weiterer bedenklicher Punkt ist die mögliche Einführung einer neuen Behörde, die den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen überwachen könnte. Rechtsstreitigkeiten aus verspäteten oder nicht eingegangenen Zahlungen gehören jedoch traditionell vor das Zivilgericht. Die Einmischung der Verwaltung in privatrechtliche Verhältnisse ist systemfremd und unangebracht. Nicht umsonst lehnen 23 Mitgliedsstaaten den Vorschlag als unverhältnismäßig ab. Das heutige Ergebnis stellt einen überhasteten Kompromiss dar und entspricht nicht dem Anspruch einer besseren Rechtsetzung.

 

Hintergrund:

Im September 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsverzug vor und schlug gleichzeitig die Umwandlung in eine Verordnung vor. Am 23. April hat das Europäische Parlament in erster Lesung über seine Position abgestimmt. Nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni wird das Dossier vom neuen Parlament weiterverfolgt.

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